Teilnahmeberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften Vorschulkinder des kommenden Kindergartenjahres 2025/2026, also die Kinder, die sich im Kindergartenjahr 2025/2026 im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Dies sind in der Regel die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab