Eine Genehmigung für die Schlachtung im Herkunftsbetrieb (Hofschlachtung) ist in Deutschland erforderlich, um Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Einhufer außerhalb eines zugelassenen Schlachtbetriebs zu töten und das Fleisch anschließend in Verkehr zu bringen (zu verkaufen).
Die Genehmigung stellt sicher, dass trotz des Schlachtens auf dem Bauernhof die strengen EU-Hygieneregeln und Tierschutzvorgaben eingehalten werden
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen