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Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/in und Honorar-Finanzanlagenberater/in

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Sie möchten als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle