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Genehmigung / Registrierung von Fischhaltungen

Landratsamt Schwandorf

Sie können die Registrierung gemäß § 6 Fischseuchenverordnung bzw. die Genehmigung gemäß § 4 Fischseuchenverordnung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Schwandorf