Logo Bayernportal

Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Landratsamt Miesbach

Hier kann online ein Antrag auf Erteilung oder Veränderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beim Landratsamt Miesbach gestellt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Miesbach