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Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (1.SprengV) nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Landratsamt Miesbach

Hier können Sie online einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landratsamt Miesbach stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Miesbach