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Antrag auf Hausnummernvergabe

Landeshauptstadt München

Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt werden oder bestehende Anwesen umnummeriert werden. Die Hausnummernzuteilung erfolgt grundsätzlich erst nach Ortsbesichtigung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landeshauptstadt München