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Antrag auf Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes

Markt Schwanstetten

Sie können eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes im Einzelerlaubnisverfahren außerhalb der Allgemeinverfügung bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts online beantragen. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Markt Schwanstetten