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Aufenthaltserlaubnis – Aufnahmezusage des Bundes

Landeshauptstadt München

Wenn Ihnen eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung eine Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München