Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, wie Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Mittagesbetreuung an Schulen, etc. nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden. Sie können die Übernahme des Elternbeitrages (Betreuungskosten) online beantragen.