Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn  gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer, die Sie mit diesem Formular online beantragen können.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Starnberg