Sie können eine Erlaubnis für eine kleine Lotterie oder Ausspielung mit Losverkaufsstellen, die über das Gemeindegebiet hinausreicht und noch innerhalb des gleichen Regierungsbezirkes liegt, im Einzelerlaubnisverfahren außerhalb der Allgemeinverfügung bei der Regierung, in deren Regierungsbezirk der Veranstaltungsort liegt, online beantragen.