Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können die Arten Eigenwasserversorgungsanlage, mobile Wasserversorgungsanlage
oder zeitweilige Wasserversorgungsanlage (z.B. Volks- und Vereinsfeste)
angezeigt werden.