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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Landratsamt Nürnberger Land

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können die Arten Eigenwasserversorgungsanlage, mobile Wasserversorgungsanlage oder zeitweilige Wasserversorgungsanlage (z.B. Volks- und Vereinsfeste) angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land