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Waffenrecht - Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen

Landratsamt Regen

Sie können die Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Regen