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Antrag auf Gewährung einer Förderung nach dem Impulsprogramm Volksmusik

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Sie können eine Festbetragsförderung aus dem Impulsprogramm Volksmusik beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat