Logo Bayernportal

Verbindliche Anmeldung auf Zulassung zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung (für Prüflinge außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses)

Sie können sich online verbindlich für die Zulassung zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz