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Meldung im Rahmen des Kinderschutzes nach § 47 SGB VIII

Landratsamt München

Um als Träger einer Kindertageseinrichtung einen Anspruch auf anteilige Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz zu erhalten, müssen verschiedene Fördervoraussetzungen (z.B. gültige Betriebserlaubnis, Pädagogische Konzeption, personelle Mindestvoraussetzungen) eingehalten werden. Die Höhe der Förderung, die in Bayern kindbezogen erfolgt, ist abhängig von den Buchungszeiten und den individuellen Förderbedarfen der betreuten Kinder. Die Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz erfolgt über das vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellte Online-Abrechnungsprogramm KiBiG.web. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch umfassend zum Förderanspruch und –verfahren, zu den personellen Mindestvorgaben, den Fördervoraussetzungen oder zur Bedienung des KiBiG.web und beantworten Ihre Fragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München