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BeihilfeBayern App

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaats Bayern können über die App "BeihilfeBayern" zügig und unkompliziert Anträge auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat