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Anzeige einer Wassergeflügelhaltung

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Sie können eine Wassergeflügelhaltung gemeinsam mit Hühnern bzw. Puten (Sentinelhaltung) nach § 7 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 der Geflügelpest-Verordnung online anzeigen. Bitte geben Sie für jeden Standort eine eigene Anzeige ab.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Mühldorf a.Inn