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Alleinsorge - Auskunft aus dem Sorgeregister

Landratsamt Kelheim

Eine Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (sog. Negativbescheinigung oder Negativattest) kann online beantragt werden. Dieser Antrag ist ausschließlich für Kinder, dessen Eltern bisher nicht miteinander verheiratet waren.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kelheim