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Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung mit Mietwagen

Stadt Erlangen

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Ausübung des Verkehrs mit Mietwagen nach § 49 PBefG online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Erlangen