Dieser BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich.
Ohne den BRF-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.
Erst wenn beide Online-Anträge bei der zuständigen Behörde eingegangen sind, kann förderunschädlich mit dem Vorhaben
begonnen werden. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, ist eine Förderung, nicht möglich.