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Parkgenehmigungen für Handwerker, Soziale Dienste und Gewerbebetreibende in Neu-Ulm

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Handwerker, Soziale Dienste und Gewerbetreibende können beantragen, dass sie in der Neu-Ulmer Innenstadt parken dürfen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Große Kreisstadt Neu-Ulm