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Registrierung als Lebensmittelunternehmer - Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Lebensmittelunternehmer können der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe online melden. 

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen