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Vermögensverzeichnis

Amtsgericht Gemünden a.Main

Betreuer, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde, können zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person online beim Betreuungsgericht einreichen. 
Das Vermögensverzeichnis ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Gemünden a.Main