Gemäß dem Beschluss des Kreisausschusses gewährt der Landkreis für Übungsleiterstunden einen Zuschuss, an denen mindestens 50 % Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen. Pro Übungsleiter werden höchstens 200 Stunden anerkannt; insgesamt maximal das Vierfache der Mitgliederzahl der Kinder und Jugendlichen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim