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Tierhaltung; Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sie können einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz online einreichen..

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen