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Pfandleihgewerbe (Erlaubnis); Beantragung

Stadt Augsburg

Wenn Sie Geld als (zins- und kostenpflichtiges) Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Gegenständen verleihen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Augsburg