Sofern Sie beabsichtigen, eine Aufgrabung in einer Kreisstraße durchzuführen, sind die Aufgrabungsrichtlinien des Landkreises Rhön-Grabfeld einzuhalten. Diese Richtlinien bieten gleichzeitig eine Anleitung für den gesamten Vorgang von der Beantragung bis zur Schlussabnahme.
Grundsätzlich ist zu beachten: Für die Durchführung von Aufgrabungen in Kreisstraßen ist die Einholung einer entsprechenden Aufgrabegenehmigung erforderlich. Sie können diese online übermitteln. Sofern ein gültiger Gestattungsvertrag oder eine Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG vorliegt, gilt diese allerdings bereits als erteilt.
ACHTUNG: Die Aufgrabegenehmigung stellt keinen Ersatz für die ebenfalls erforderliche Verkehrsrechtliche Genehmigung dar. Diese ist zusätzlich bei der Unteren Verkehrsbehörde einzuholen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Rhön-Grabfeld