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GRW-Antrag bei Beteiligung von einem bzw. zwei Unternehmen

Regierung der Oberpfalz

Dieser Antrag kann sowohl bei der Beteiligung eines bzw. von zwei Unternehmen verwendet werden. Voraussetzung für eine GRW-Förderung ist, dass vorher ein BRF-Antrag für ein bzw. für zwei Unternehmen gestellt worden ist.

Sind aufgrund einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) zwei Unternehmen an der Antragstellung beteiligt ist zu beachten, dass neben diesem Antrag auch der GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen eingereicht werden muss.

Erst wenn beide Online-Anträge bei der zuständigen Behörde eingegangen sind, kann förderunschädlich mit dem Vorhaben begonnen werden. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, ist eine Förderung nicht möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz