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Tiertransport; Befähigungsnachweis Tiertransport

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sie können die Erteilung eines Befähigungsnachweises für Fahrer und Betreuer gem. Art. 17 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1/2005 online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen