Logo Bayernportal

Anzeige einer Geflügelhaltung

Landratsamt Miesbach

Sie können Geflügelhaltung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Geflügelpest-Verordnung und § 26 Abs. 1 Satz 1 Viehverkehrsverordnung online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Miesbach