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Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG) - Bodendenkmalrechtliche Erlaubnis

Landratsamt Regensburg

Mit diesem Online-Verfahren können Sie einen Antrag auf bodenrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG) stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Regensburg