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Hilfe - BayernPortal

Allgemeines

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.

Das BayernPortal umfasst Behördenkontaktdaten (z. B. Anschriften, Öffnungszeiten, Ansprechpartner) und Beschreibungen von Leistungen der staatlichen und kommunalen Behörden sowie der Kammern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen.

Wenn Sie eine Leistung ausgewählt und einen Ort festgelegt haben, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt, soweit diese vorhanden sind: z. B. zu Online-Verfahren, Formularen, Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen, Fristen, Kosten oder Rechtsgrundlagen.

Viele Informationen über Leistungen sind abhängig vom Ort. Wählen Sie je nach Leistung den Ort in Bayern, an welchem Sie diese in Anspruch nehmen möchten: zum Beispiel Ihren Wohnort (wenn Sie z. B. Ihren Wohnsitz anmelden möchten), Ihren Geburtsort (wenn Sie z. B. eine Geburtsurkunde beantragen möchten) oder Ihren Betriebssitz (wenn Sie z. B. ein Gewerbe anmelden möchten). Nur dann werden Ihnen bei einer Leistung die Kontaktdaten der konkret zuständigen Stelle und lokal gültige Informationen angezeigt.

Sie können den Ort über die Postleitzahl (PLZ) oder den Orts- oder Gemeindeteilnamen festlegen. Er wird Ihnen auf jeder Seite oben angezeigt. Dort können Sie ihn auch jederzeit ändern oder entfernen.

Falls Sie einen Ort auswählen, der in einem anderen Bundesland liegt, leitet Sie das BayernPortal an das zuständige Landesportal weiter.

Die digitale Assistentin Bavaria, die sich auf jeder Seite des BayernPortals rechts unten befindet, beantwortet im Dialog Fragen rund um Leistungen von Behörden. Geben Sie Ihr Anliegen in einem einfachen Satz in das Eingabefeld ein. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt daraufhin vollautomatisch (die digitale Assistentin ist kein Mensch). In der Regel gibt Ihnen Bavaria mehrere Antwortmöglichkeiten, aus denen Sie auswählen können, oder Sie stellen direkt weitere Fragen über das Eingabefeld. Mit jeder Frage, die Sie Bavaria stellen, lernt sie mit der Zeit hinzu.

Nutzerkonten

Die BayernID ist Ihr einheitlicher Zugang zu Online-Verfahren der Verwaltung. Zu diesem Konto gehört neben der digitalen Identität auch ein Postfach, in dem Sie Nachrichten über Ihre Anträge erhalten, z.B. Versand von Mitteilungen, Benachrichtigung zum Bearbeitungsstatus sowie digitale Bescheide.

Alle Informationen zur BayernID finden Sie unter: FAQs zur BayernID

Mein Unternehmenskonto stellt das zentrale Nutzerkonto für Unternehmen dar, wenn es um die Kommunikation mit der Verwaltung geht. Es umfasst eine Möglichkeit, sich in digitalen Verwaltungsprozessen über sichere ELSTER-Zertifikate zu identifizieren und verfügt im Rückkanal über ein Postfach, in das Verwaltungen Bescheide und Mitteilungen einstellen können.

Alle Informationen zum Unternehmenskonto finden Sie unter: FAQs zu Mein Unternehmenskonto

Behörden

Behörden sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Im BayernPortal werden hierunter auch Einrichtungen verstanden, die Leistungen erbringen, die im BayernPortal beschrieben sind. Zum Beispiel finden Sie folgende Behörden im BayernPortal:

  • Bundesbehörden (z. B. Bundesministerien, Bundesämter, Agenturen für Arbeit)
  • Staatliche Behörden in Bayern (z. B. Staatsministerien, Landesämter)
  • Kommunale Behörden (z. B. Bezirke, Landratsämter, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften)
  • Organe der Rechtspflege (z. B. Amtsgerichte, Verwaltungsgerichte, Staatsanwaltschaften)
  • Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern)
  • Zweckverbände in Bayern (z. B. Schulverbände, Abfallzweckverbände)

Geben Sie den Namen der Behörde in die Suche - links oben auf jeder Seite - ein und wählen Sie die gewünschte Behörde aus den Suchtreffern aus. Daraufhin wird Ihnen die Seite der Behörde mit den Kontaktdaten (z. B. Anschriften, Öffnungszeiten, Ansprechpartner) und weiteren Informationen (z. B. zu Organisationseinheiten oder Leistungen) angezeigt.

Darüber hinaus können Sie über das Menü den Punkt „Alle Behörden“ mithilfe der alphabetischen oder hierarchischen Übersicht zu der gewünschten Behörde navigieren. In der alphabetischen Übersicht befinden sich neben Einzelbehörden auch ausgewählte Behördengruppen (z. B. Veterinärämter, Gesundheitsämter, Standesämter).

Wenn Sie wissen möchten, welche Behörden für einen bestimmten Ort (Gemeinde/Ortsteil) zuständig sind, wählen Sie über das Menü den Punkt „Behörden für Ihren Ort“ aus. Wenn Sie noch keinen Ort festgelegt haben, geben Sie den gewünschten Ort ein und wählen den Ort aus der Vorschlagsliste aus; z. B. Ihren Wohnort, Geburtsort oder Betriebssitz. Anschließend wird Ihnen eine Übersicht von Behörden für Ihren Ort angezeigt.

Sobald Sie eine Behörde auswählen (z. B. die Gemeinde, das Landratsamt oder das zuständige Finanzamt über die Liste der „Ausgewählten Behörden und Einrichtungen“) wird Ihnen die Seite mit den Kontaktdaten der jeweiligen Behörde bzw. Einrichtung angezeigt.

Wenn Sie sich z. B. darüber informieren möchten, welche Behörden für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landratsamtes zuständig sind, wählen Sie bitte auf der Seite der Gemeinde bzw. des Landratsamtes unter „Informationen zum Ort/Landkreis“ den Link zu den „Ausgewählten Behörden und Einrichtungen“ aus.

Suchen Sie zunächst über die Suche - links oben auf jeder Seite - nach Ihrem Anliegen (z. B. die Beantragung eines Führungszeugnisses oder Gewerberegisterauszugs) und wählen den Ort aus, an dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten. Dann wird Ihnen, die, für Sie zuständige, Behörde und deren Kontaktdaten (z. B. Anschriften, Öffnungszeiten, Ansprechpartner) angezeigt. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur gewünschten Leistung, z. B. zum Online-Verfahren, soweit vorhanden.

Abhängig vom Behördentyp und den, von den Behörden dezentral bereit gestellten, Daten werden neben den allgemeinen Kontaktdaten und Leistungen der Behörde auch verschiedene weitere Informationen veröffentlicht, z. B.:

  • Gebäude und Öffnungszeiten
  • Ansprechpartner
  • Organigramm / Organisationseinheiten (z. B. Ämter, Sachgebiete, Einrichtungen, Versorgungsträger)
  • Weitere Dienstorte
  • Nachgeordnete Dienststellen
  • Leistungen, inkl. Online-Verfahren

Weitere Informationen zu kommunalen Behörden (Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landratsämtern):

  • Name des/der Ersten Bürgermeisters/in, Oberbürgermeisters/in bzw. Landrats/Landrätin
  • Einwohnerzahl
  • ggf. Mitgliedschaft in Zweckverbänden
  • Übersicht über die Ortsteile (bei Gemeinden)
  • Übersicht über die kreisangehörigen Gemeinden und gemeindefreien Gebiete im Landkreis (bei Landratsämtern)
  • Ausgewählte Behörden und Einrichtungen, die für das Gebiet zuständig sind
  • Polizeidienststellen
  • Link zu den Schulen im Ort - Weiterleitung zur Schuldatenbank des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (bei Gemeinden)
  • Link zu Informationen zum Wappen - Weiterleitung zum Haus der Bayerischen Geschichte
  • Link zu statistischen Veröffentlichungen (z. B. zur Bevölkerung) - Weiterleitung zum Bayerischen Landesamt für Statistik

Leistungen

„Leistungen“ oder „Verwaltungsleistungen“ sind Aufgaben, die von Behörden oder sonstigen Einrichtungen erfüllt werden. Diese werden in der Regel durch Zuständigkeitsvorschriften bestimmten Behörden und Einrichtungen zugewiesen. Im BayernPortal sind die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen beschrieben.

Geben Sie Ihr Anliegen (z. B. Personalausweis, Führerschein, Kfz-Zulassung, Bauantrag) in die Suche - links oben auf jeder Seite - ein und wählen Sie die gewünschte Leistung aus den Suchtreffern aus. Daraufhin werden Ihnen alle Informationen zur Leistung angezeigt.

Wenn Sie Leistungen in einer bestimmten Situation im Leben suchen, können Sie eine Leistung auch über die Lebenslagen finden und sich über weitere Leistungen in dieser Lebenslage einen Überblick verschaffen. Siehe dazu auch den Punkt „Lebenslagen“ in der Hilfe.

Darüber hinaus können Sie über das Menü den Punkt „Alle Leistungen“ in der alphabetischen Übersicht zu der gewünschten Leistung navigieren. Über den Filter können Sie die Liste der Leistungen auf jeweils eine der drei Zielgruppen (Bürger, Unternehmen, Verwaltungen) beschränken.

Abhängig von der Leistung, finden Sie zu dieser eine Kurz- und Langbeschreibung sowie Informationen über Voraussetzungen, Verfahrensablauf, besondere Hinweise, Fristen, Bearbeitungsdauer, erforderliche Unterlagen, Formulare, Online-Verfahren, Kosten, Rechtsgrundlagen, Rechtsbehelfe, Links zu weiterführenden Informationen und verwandten Themen.

Wenn auch die Kontaktdaten der konkret zuständigen Stelle und lokal gültige Informationen angezeigt werden sollen, wählen Sie einen Ort in Bayern aus. Wenn Sie keinen Ort festlegen, werden Ihnen nur bayernweit gültige Informationen angezeigt. Die für Sie zuständige Behörde kann Ihnen nur nach der Festlegung eines Ortes angezeigt werden.

Falls Sie nicht alle gesuchten Informationen zu einer Leistung finden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Ort zuständige Behörde.

Um die Behörde zu ermitteln, die für eine bestimmte Leistung zuständig ist, müssen Sie einen Ort festlegen (siehe auch „Warum sollte ich einen Ort festlegen?“). Wenn Sie eine Leistung ausgewählt und den Ort festgelegt haben, werden Ihnen unter „Für Sie zuständig“ die Kontaktdaten (z. B. Haus- und Postanschrift, Telefon und E-Mail) der zuständigen Behörde angezeigt.

Suchen Sie die gewünschte Behörde (siehe auch „Wie finde ich die Kontaktdaten einer bestimmten Behörde?“). Über die Kachel „Leistungen“ werden Ihnen alle Leistungen der Behörde aufgelistet.

Es werden Ihnen alle Leistungen angezeigt, die dieser Behörde zugeordnet sind. Wenn nur die Leistungen aufgelistet werden sollen, die von keinem Amt und keiner Einrichtung dieser Behörde erbracht werden, müssen Sie am Ende der Liste mit den Leistungen den Eintrag „Nur die Leistungen anzeigen, die keinen Ämtern oder Einrichtungen zugeordnet sind“ auswählen.

Bitte beachten Sie, dass unter „Leistungen“ nicht immer alle Leistungen der Behörde abschließend aufgelistet werden. Es werden nur diejenigen angezeigt, die der zentralen Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales gemeldet wurden. Falls Sie der Meinung sind, dass eine wichtige Leistung einer Behörde fehlt, teilen Sie uns das bitte über das Kontaktformular mit.

Wenn im BayernPortal, von der zuständigen Behörde einer Leistung ein Online-Verfahren oder Formular zugeordnet wurde, finden Sie den entsprechenden Link in der Leistungsbeschreibung im Bereich „Online-Verfahren / Formulare“. Die verlinkten Online-Verfahren und Formulare sind entweder bayernweit für alle Behörden oder nur lokal für eine bestimmte Behörde gültig - das Online-Verfahren bzw. Formular wird erst angezeigt, wenn Sie einen Ort festgelegt haben (siehe auch „Warum sollte ich einen Ort festlegen?“).

Online-Verfahren ermöglichen die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen. Über Online-Verfahren können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen mit der Behörde kommunizieren, also Anträge, Anzeigen, Meldungen, Anfragen usw. online an die Behörde übermitteln.

Um einen Überblick über alle Online-Verfahren zu bekommen, können Sie über das Menü den Punkt „Alle Online-Verfahren“ auswählen und in der alphabetischen Übersicht zum gewünschten Online-Verfahren navigieren.

Suchen Sie die gewünschte Behörde (siehe auch „Wie finde ich die Kontaktdaten einer bestimmten Behörde?“). Über die Kachel „Leistungen“ werden Ihnen die Leistungen der Behörde aufgelistet. Anschließend können Sie „alle Online-Verfahren anzeigen“ wählen (siehe auch „Wie finde ich heraus, welche Verwaltungsleistungen eine Behörde anbietet?“).

Es werden Ihnen dann die Online-Verfahren nach Leistung sortiert aufgelistet. Bei Bedarf können Sie sich die zentralen (bayernweit gültigen) Online-Verfahren und Online-Verfahren der Behörde anzeigen lassen. Darüber hinaus können Sie die Leistungen nach dem Anfangsbuchstaben filtern.

Formulare stehen in der Regel im PDF-Format zur Verfügung. Je nach technischer Lösung können sie online ausgefüllt oder müssen noch zum Ausfüllen ausgedruckt werden.

Die meisten Webbrowser haben eigene „PDF-Viewer“ integriert. Diese Software ist zwar meist ausreichend um PDF-Dokumente zu betrachten, unterstützt aber nicht immer die Funktionalitäten, die für das Ausfüllen, Abspeichern und Absenden der PDF-Formulare erforderlich sind.

Wenn Sie ein, im BayernPortal verlinktes, Formular nicht öffnen oder ein online-ausfüllbares Formular nicht online ausfüllen können, empfehlen wir Ihnen, entweder einen anderen Webbrowser zu verwenden oder Ihre Browsereinstellungen zu ändern (Deaktivierung des integrierten PDF-Viewers und Installation des Adobe® Reader® als Plug-in bzw. als Add-On).

Förderleistungen sind Leistungen der Verwaltung mit denen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder die Verwaltung in der Regel finanziell unterstützt werden (siehe auch „Fördernavi“).

Lagen

Lagen stellen Situationen im Leben von Bürgern (Lebenslagen) bzw. Lebenszyklen von Unternehmen (Unternehmenslagen) und Verwaltungen (Verwaltungslagen) dar. Bei Bürgern sind das z. B. die Familien- und Arbeitssituation, Gesundheitsfragen oder die Wohnsituation; bei Unternehmen z. B. die Gründung eines Betriebs, Finanzierungs- oder Beratungsmöglichkeiten.

Wenn Sie Informationen zu einer bestimmten Lebenslage für Bürger suchen (z. B. Geburt, Schule, Heirat, Umzug, Bauen, Kfz-Zulassung), wählen Sie auf der Startseite unter „Für Bürger“ direkt eine Lebenslage aus oder lassen Sie sich „alle Lebenslagen anzeigen“. Die Lebenslagen (z. B. „Geburt“) können anschließend über die entsprechenden Kacheln ausgewählt werden. Sobald Sie eine Lebenslage ausgewählt haben, werden Ihnen die Unterlebenslagen aufgelistet. Nach Auswahl einer Unterlebenslage (z. B. „vor der Geburt“) werden Ihnen die relevanten Leistungen (z. B. die Beantragung von Elterngeld) angezeigt.

Sie finden die Lebenslagen für Bürger, sowie die Unternehmenslagen und Verwaltungslagen auch über das Menü über die Punkte „Für Bürger / Unternehmen / Verwaltungen“.

Fördernavi

Über das Fördernavi können Sie ermitteln, welche Förderungen es in Bayern gibt. Sie finden über das Fördernavi Informationen über Förderprogramme und Finanzhilfen des Freistaats Bayern, des Bundes und der Europäischen Union für Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und sonstige Institutionen.

Wenn Sie eine konkrete Förderung suchen, geben Sie Ihr Anliegen (z. B. Kindergeld, BaföG) in die Suche - links oben auf jeder Seite - ein und wählen Sie die Leistung aus den Suchtreffern aus. Daraufhin werden Ihnen alle Informationen zur Förderung angezeigt.

Wenn Sie sich zunächst einen thematischen Überblick über Förderleistungen verschaffen möchten, starten Sie über das Menü unter dem Punkt „Fördernavi“ die geführte Suche. Nach Auswahl der Zielgruppe, eines Themenbereichs und eines Themas werden Ihnen die zugeordneten Förderleistungen angezeigt.

Im BayernPortal sollen Informationen über alle Förderprogramme und Finanzhilfen veröffentlicht werden, die im Freistaat Bayern zur Verfügung stehen. Es sind jedoch noch nicht alle Förderleistungen im BayernPortal beschrieben. Es werden nur diejenigen angezeigt, die der zentralen Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales gemeldet wurden. Falls Sie der Meinung sind, dass eine wichtige Förderleistung fehlt, teilen Sie uns das bitte über das Kontaktformular mit.

Um die Stelle zu ermitteln, die für eine bestimmte Förderleistung zuständig ist (z. B. für die Beantragung von Elterngeld), müssen Sie einen Ort festlegen (siehe auch „Warum sollte ich einen Ort festlegen?“). Wenn Sie eine Förderleistung ausgewählt und einen Ort festgelegt haben, werden Ihnen unter „Für Sie zuständig“ die Kontaktdaten (z. B. Haus- und Postanschrift, Telefon und E-Mail) der zuständigen Behörde für die Förderleistung angezeigt.

Anregungen und Fehler

Wenn Sie einen Fehler (z. B. Rechtsschreibfehler, veraltete Informationen, fehlerhaften Link) gefunden haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de). Bitte beschreiben Sie den Fehler so genau wie möglich und fügen Sie ggf. einen Screenshot und/oder einen Link auf die fehlerhafte Seite hinzu. Ihre Nachricht wird dann an die redaktionell zuständige Stelle weitergeleitet.

Für die Pflege von Behördendaten sind die bayerischen Behörden grundsätzlich selbst verantwortlich. Wenn die Kontaktdaten einer bayerischen Behörde unvollständig oder falsch sind, wenden Sie sich deshalb bitte direkt an die Behörde. Teilen Sie der Behörde ggf. mit, auf welcher Seite welche Daten unvollständig oder falsch sind. Wenn die Kontaktdaten einer Bundesbehörde oder sonstigen Einrichtung unvollständig oder falsch sind, wenden Sie sich bitte an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de).

Wenn eine bestimmte Leistungsbeschreibung nicht vorhanden ist oder wichtige Informationen zu einer Leistung fehlen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de) und beschreiben Sie, welche Leistung oder welche Informationen fehlen. Ihre Nachricht wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Wenn Sie eine Idee haben, wie wir unser Informationsangebot verbessern oder erweitern können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de) und beschreiben Ihren Vorschlag.

Informationen für Behörden

Die Daten der bayerischen Behörden und sonstigen Einrichtungen (z. B. Kammern) werden überwiegend dezentral durch die Behörden selbst gepflegt.

  • Für die Pflege der Kontaktdaten einer Behörde, der Organisationseinheiten und Ansprechpartner sind die jeweiligen Behörden selbst verantwortlich. Dazu gehören z. B. Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Internetadressen. Neben den Kontaktdaten können die Behörden z. B. auch Öffnungszeiten, Informationen über Organisationseinheiten sowie Ansprechpartner oder Gebäude erfassen.
  • Die Leistungen, für die eine Behörde zuständig ist, werden nach Abstimmung mit den fachlich zuständigen Ministerien von der zentralen Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales den Behörden zugewiesen. Sie können durch die Behörde dann der zuständigen Organisationseinheit oder den zuständigen Ansprechpartnern zugeordnet werden.

Die bayernweit gültigen Leistungsbeschreibungen werden in der Regel von den bayerischen Ministerien oder Landesoberbehörden gepflegt und mindestens einmal jährlich geprüft sowie ggf. aktualisiert. Die Kommunen und nachgeordneten staatlichen Behörden haben die Möglichkeit, diese Beschreibungen für ihren Zuständigkeitsbereich zu ergänzen (z. B. durch Texte oder Verlinkung von Online-Verfahren oder Satzungen). Diese lokal gültigen Ergänzungen werden jedoch nur angezeigt, wenn Nutzer des BayernPortals einen Ort festgelegen, der im Zuständigkeitsbereich der Behörde liegt.

Bestimmte Basisdaten werden durch die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales gepflegt. So werden z. B. mindestens zweimal jährlich die Einwohnerzahlen aller Kommunen importiert (Datenquelle = Bayerisches Landesamt für Statistik). Daneben werden auch die Namen der Bürgermeister und Landräte monatlich aktualisiert. Bei kommunalen Behörden werden verschiedene Informationen verlinkt (siehe auch „Welche Informationen zu einer Behörde kann ich im BayernPortal finden?“).

Zur Pflege der Daten steht den Behörden ein kostenloses Redaktionssystem zur Verfügung (https://www.bayvis-redaktionssystem.bayern.de). Es kann über das Redaktionssystem ein ausführliches Handbuch heruntergeladen werden. Darüber hinaus werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Datenpflege angeboten.

Für die Anmeldung im Redaktionssystem werden Zugangsdaten benötigt, die von der zentralen Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales zur Verfügung gestellt werden. Alle staatlichen und kommunalen Behörden haben bereits einen entsprechenden Zugang zum Redaktionssystem. Wenn die Zugangsdaten in einer Behörde nicht mehr vorliegen oder ein weiterer Zugang benötigt wird, wenden Sie sich bitte an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de).

Ja, Behörden dürfen alle BayernPortal-Seiten verlinken.

Die Leistungen, die einer Behörde zugeordnet sind, sowie Adress- und Ansprechpartnerdaten der eigenen Behörde, können von staatlichen und kommunalen Behörden in Bayern über Webservices automatisiert abgerufen und in die eigene Internetseite eingebunden werden. Die Informationen, die im BayernPortal veröffentlicht sind, können damit im Layout der eigenen Behördenwebseite angezeigt werden. Bei der Nutzung der Webservices sind die Nutzungsbedingungen zu beachten. So müssen die Daten beispielsweise in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal wöchentlich) automatisiert abgerufen und aktualisiert werden.

Informationen zu den Export-Webservices finden Sie unter https://www.baybw-services.bayern.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de).

Sonstiges

Nachfolgend wird die Bedeutung von Icons erklärt, die im BayernPortal verwendet werden.

Pfeil rechts

Interner Link: Es wird auf eine Seite innerhalb des BayernPortal weitergeleitet.

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Globus mit Häkchen

Online-Verfahren: Es wird auf ein Online-Verfahren außerhalb des BayernPortal weitergeleitet.

Blatt Papier mit Häkchen

Formulare: Es wird auf ein Formular außerhalb des BayernPortals weitergeleitet.

Filter

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Zwei gestikulierende Hände

Gebärdensprache: Es wird auf eine Seite innerhalb des BayernPortals weitergeleitet, auf der das BayernPortal in Gebärdensprache erklärt wird.

Person hinter aufgeschlagenem Buch

Leichte Sprache: Es wird auf eine Seite innerhalb des BayernPortals weitergeleitet, auf der das BayernPortal in Leichter Sprache erklärt wird.

Pinnwandnadel

Ort: Anzeige des vom Nutzer festgelegten Orts.

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