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Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für das Projekt "Lebenswirklichkeit in Bayern"

Förderung niederschwellige Bildungs- und Begegnungsangebote für integrationswillige Frauen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Fähigkeiten der Frauen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hausanschrift

Odeonsplatz 3
80539 München

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)

Postanschrift

80524 München

Telefon

+49 89 2192-01

Leistungsdetails

Zweck

Frauen kommt eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess zu. Ihre Einstellung, ihre Bereitschaft und ihr Wille zur Integration sind nicht nur für den eigenen, sondern für den Integrationserfolg der gesamten Familie entscheidend. Ziel der bayerischen Integrationspolitik ist daher, Frauen in ihren Integrationsanstrengungen bestmöglich zu unterstützen. Das Staatsministerium fördert deshalb niederschwellige, praktische Aktivitäten mit dem Ziel der Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Fähigkeiten der Frauen (sogenanntes "Empowerment"). Zudem soll durch die Teilnahme von Frauen ohne Migrationshintergrund als Gäste das Erlernen der deutschen Sprache unterstützt werden und der Kontakt zu einheimischen Frauen gefördert werden.

Gegenstand

Gefördert werden Angebote, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum "Empowerment" von Frauen umfassen. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Austauschtreffen oder praktische Kurse zu alltäglichen Themen. Besonderes Augenmerk sollte auf der Akquise neuer Teilnehmerinnen liegen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben und Ausgaben für die Kinderbetreuung. Es können nur Ausgaben anerkannt werden, die durch das bewilligte Projekt veranlasst, dem Projekt zuordenbar und angemessen sind. Gemeinausgaben sind begrenzt zuwendungsfähig.

Die Höhe der Zuwendung wird auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
    • Projektkonzept: Bitte füllen Sie die Formulare aus.
    • Ausgaben- und Finanzierungsplan: Bitte füllen Sie die Formulare aus.

Der Antrag ist zunächst per E-Mail zusammen mit einem aussagekräftigen Projektkonzept und einem Ausgaben- und Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) (Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) einzureichen. 

Nach Freigabe des Projektkonzepts durch das StMI ist der Antrag sodann bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt, Marienstr. 21, 90402 Nürnberg (über das BayernPortal oder per E-Mail: Sachgebiet-15.Integration@reg-mfr.bayern.de) zu stellen. 

Die Regierung von Mittelfranken ist zuständig für die Bewilligung. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.

(Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Rein vorbereitende oder planende Maßnahmen wie etwa die Teilnehmerakquise gelten nicht als Vorhabenbeginn.)

Es fallen keine Kosten an.

Der Antrag muss bis 30.09.2026 gestellt werden. Anträge für das Förderjahr 2027 müssen bis 30.09.2026 gestellt. werden. Nach diesem Datum eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

( Die Förderprogramm "Leben in Bayern" und "Lebenswirklichkeit in Bayern" beginnen am 01.01. eines jeden Jahres und enden für gewöhnlich zum 31.12. Bei sonstigen Projekten zur Wertevermittlung ist auch ein abweichender Beginn des Förderprogramms auch unterhalb des Jahres möglich. Die Förderprogramme haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Die Frist zur Antragsstellung beträgt zwischen 2 und 4 Monaten vor Beginn der Fördermaßnahme.)

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 3 Monat(en) zu rechnen.

Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.

Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid

Stand: 30.07.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Quelle: Förderfinder