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Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert mit der Projektreihe "Lebenswirklichkeit in Bayern" Bildungs- und Begegnungsangebote zum gegenseitigen Verständnis von Zugewanderten und Einheimischen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Odeonsplatz 3
80539 München
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)
80524 München
Promenade 27
91522 Ansbach
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Frauen kommt eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess zu. Ihre Einstellung, ihre Bereitschaft und ihr Wille zur Integration sind nicht nur für den eigenen, sondern für den Integrationserfolg der gesamten Familie entscheidend. Ziel der bayerischen Integrationspolitik ist daher, Frauen in ihren Integrationsanstrengungen bestmöglich zu unterstützen. Durch niederschwellige Angebote sollen die Frauen erreicht und für weitere Integrationsangebote ermutigt und empowert werden.
Gefördert werden niederschwellige, praktische Aktivitäten, mit dem Ziel der Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Fähigkeiten der Frauen (sog. Empowerment).
Im Rahmen der Projektreihe "Lebenswirklichkeit in Bayern" werden Angebote gefördert, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum Empowerment von Frauen umfassen. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Austauschtreffen oder praktische Kurse zu alltäglichen Themen. Besonderes Augenmerk sollte auf der Akquise neuer Teilnehmerinnen liegen.
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für Projektleitung und Projektkoordination, Sachausgaben, Ausgaben für die Kinderbetreuung sowie Gemeinausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.
Die Höhe der Zuwendung wird auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Der Antrag ist zunächst per E-Mail zusammen mit einem aussagekräftigen Projektkonzept und einem Ausgaben- und Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) (Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) einzureichen.
Nach Freigabe des Projektkonzepts durch das StMI ist der Antrag sodann bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt, Marienstr. 21, 90402 Nürnberg (über das BayernPortal oder schriftlich und per E-Mail: SG15.Integration@reg-mfr.bayern.de) zu stellen.
Die Regierung von Mittelfranken ist zuständig für die Bewilligung. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.
(Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.)
Es fallen keine Kosten an.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt. Besonders innovative Projekte können zeitlich befristet gefördert werden.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert Projekte zur Wertevermittlung. Die Kursreihe "Leben in Bayern" vermittelt Wissen zu Alltag, Werten und gesellschaftlichem Zusammenleben im Freistaat.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert die Integration von zugewanderten Menschen mit Projekten zur Wertevermittlung. Unterstützt werden Vorhaben, die demokratische Grundwerte stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.