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Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.

Stadt Erlangen

Abt. Grundstücksverwaltung und Wohnungsbauförderung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
09:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Nach individueller Terminvereinbarung

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91052 Erlangen

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