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Ökoflächenkataster; Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

Das bayerische Ökoflächenkataster (ÖFK) ist eine Datenbank zur Erfassung und Dokumentation ökologisch bedeutsamer Flächen.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hausanschrift

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg

Postanschrift

86177 Augsburg

Telefon

+49 821 9071-0

Leistungsdetails

Das bayerische Ökoflächenkataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Ökokontoflächen (Kompensationsverzeichnis) und andere ökologisch bedeutsame Flächen.

Es wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es umgreift:

  • ein Kompensationsverzeichnis bestehend aus:
  1. Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung und
  2. Flächen, auf denen im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe bereits Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt wurden oder die dafür geeignet sind (Ökokontoflächen)
  • für Zwecke des Naturschutzes (z. B. Biotopverbund, Moorrenaturierung) angekaufte Flächen,
  • Flächen aus Flurbereinigungsverfahren mit ökologischen bzw. landschaftspflegerischen Maßnahmen.

Eine Übersicht über die Flächen und allgemeine Daten sind öffentlich auf der Website des LfU verfügbar:

Ökoflächenkataster – So können Ökoflächen eingesehen werden

Die Daten im Kompensationsverzeichnis unterstützen die zuständigen Behörden beim Vollzug der Eingriffsregelung. Die Flächen dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.

Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

Die Genehmigungsbehörden (z. B. Regierungen, Landratsämter, Ämter für ländliche Entwicklung, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bergämter, Eisenbahnbundesamt) und Gemeinden sind für die Meldungen festgesetzter Ausgleichs- und Ersatzflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft zuständig. Sie können einen Dritten mit der Meldung beauftragen.

Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen - LfU Bayern

Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den zugehörigen Maßnahmen sind rechtzeitig von den Genehmigungsbehörden bzw. Gemeinden, d. h. unverzüglich nach Bescheidserlass bzw. mit Rechtskraft des Bebauungsplans, an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden.

Stand: 21.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz