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Das bayerische Ökoflächenkataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Ökokontoflächen (Kompensationsverzeichnis) und andere ökologisch bedeutsame Flächen.
Es wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es umgreift:
Eine Übersicht über die Flächen und allgemeine Daten sind öffentlich auf der Website des LfU verfügbar:
Ökoflächenkataster – So können Ökoflächen eingesehen werden
Die Daten im Kompensationsverzeichnis unterstützen die zuständigen Behörden beim Vollzug der Eingriffsregelung. Die Flächen dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.
Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen
Die Genehmigungsbehörden (z. B. Regierungen, Landratsämter, Ämter für ländliche Entwicklung, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bergämter, Eisenbahnbundesamt) und Gemeinden sind für die Meldungen festgesetzter Ausgleichs- und Ersatzflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft zuständig. Sie können einen Dritten mit der Meldung beauftragen.
Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den zugehörigen Maßnahmen sind rechtzeitig von den Genehmigungsbehörden bzw. Gemeinden, d. h. unverzüglich nach Bescheidserlass bzw. mit Rechtskraft des Bebauungsplans, an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden.