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Krippengeld; Beantragung

Vom Bayerischen Krippengeld können weiterhin Eltern von kleinen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, profitieren.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Bayerstraße

Leistungsdetails

Für Fragen zum Krippengeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

  • Bayerisches Familiengeld; Beantragung
    Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten weiterhin das Bayerische Familiengeld.
  • Elternzeit; Beratung

    Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.

  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung
    Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.
Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales