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Die Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen bei Berufspflichtverletzungen von Rechtsanwälten der in ihrem Bezirk ansässigen Rechtsanwälte und leitet, soweit erforderlich, durch die Einreichung einer Anschuldigungsschrift ein anwaltsgerichtliches Verfahren ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte. Im Fall von Pflichtverletzungen führt sie die Ermittlungen und reicht, soweit erforderlich, bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift ein. Das Anwaltsgericht kann u. a. die Ausschließung eines Rechtsanwaltes aus der Rechtsanwaltschaft verhängen.