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Der Freistaat Bayern unterstützt beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchzuführen.
<p>Sie können das Antragsformular online ausfüllen und herunterladen.</p>
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen eine Förderung beantragt werden.
Eine Förderung kommt für Sammelausstellungen in Betracht, an denen mindestens fünf professionelle lebende Künstlerinnen und Künstler beteiligt sind. Der überwiegende Teil der beteiligten Künstlerinnen und Künstler muss in Bayern wirken. Die Professionalität ist gegeben, wenn eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Förderung kann beantragt werden durch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayern (zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder öffentliche Einrichtungen), die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind und die eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit durchführen. Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK) stellt einen Sammelantrag für die Projekte seiner Regionalverbände.
Als zuwendungsfähig gelten die Ausgaben, die mit der Durchführung des Projektes entstehen:
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Festbetragsfinanzierung zwischen 5.000,00 € bis 80.000,00 €
Die Förderung kann beantragt werden durch in verbindlichen Strukturen organisierte Aussteller (insbes. Vereine, Verbände, Kommunen), die eine mindestens dreijährige Ausstellungserfahrung haben und keine Gewinnabsicht. Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK Landesverband) stellt einen Sammelantrag für die Projekte seiner Regionalverbände.
Das Projekt muss zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ausschlusskriterien:
Eine Antragstellung durch natürliche Personen sowie Personengesellschaften ist ausgeschlossen.
Nach Ende der Antragsfrist werden alle Anträge geprüft. Die vorhandenen Mittel werden auf die fristgerecht gestellten Anträge verteilt. Der Zuwendungsbescheid ergeht sobald die Verteilung gebilligt ist und die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.
Es fallen keine Kosten an.
Der Antrag muss bis 01.01.2024 gestellt werden. bzw. der 01.01. des jeweiligen Veranstaltungsjahres
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Freistaat Bayern betreibt eine Projekt- und Investitionsförderung im Kunstbereich.