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Handwerksrolle; Beantragung einer Ausübungsberechtigung für Gesellen und Facharbeiter mit qualifizierter Berufserfahrung

Wenn Sie die Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Handwerk absolviert und qualifizierte Berufserfahrung haben, können Sie sich in den meisten zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig machen oder eine Betriebsleiterfunktion ausüben.

Ansprechpartner - Handwerkskammer für München und Oberbayern

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