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Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

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Ergänzung: Stadt Erlangen

Für Sie zuständig

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Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
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Stadt Erlangen

Hausanschrift

Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen

Postanschrift

Nägelsbachstraße 38

91051 Erlangen

Webseite

www.erlangen.de/

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Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung
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Leistungsdetails

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung, Antragspflichtversicherung oder als freiwillige Versicherung den Großteil aller Erwerbstätigen.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

Im Wesentlichen sind versichert:

  • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
  • Bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende, Gewerbetreibende mit Eintragung in die Handwerksrolle sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
  • Personen, die freiwilligen Wehrdienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten;
  • Personen in der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld);
  • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
  • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
  • Auf Antrag Pflichtversicherte (z.B. Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, nicht kraft Gesetzes pflichtversicherte Selbständige);

Angehörige verkammerter freier Berufe mit Absicherung in einem berufsständischen Versorgungssystem (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch bei geringfügig entlohnter Beschäftigung („Minijob“) ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.

Für bestimmte Personengruppen (z.B. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) besteht Versicherungsfreiheit.

Wer nicht kraft Gesetzes pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht beantragen oder sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern

Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen sowie Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Rentenberatung

Die Stadt Erlangen bietet Bürger*innen und Arbeitnehmer*innen in Erlangen eine Rentenberatung an.

Die Rentenberatungsstelle der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten der Stadt Erlangen etabliert gerade eine neue Personalstruktur. Deshalb sind wir vorübergehend sowohl telefonisch als auch persönlich nur eingeschränkt erreichbar. Sie können sich mit Ihren Anfragen entweder an die ehrenamtlichen Versichertenältesten oder direkt an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen
Rentenversicherung (Tel.: +(49) 0911 / 23423100) wenden.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Rentenberatung

Die Rentenberatung können Versicherte in Anspruch nehmen, die in Erlangen arbeiten oder wohnen.

Beachten Sie hierzu auch die Sektion "Erforderliche Unterlagen".

Ergänzung: Stadt Erlangen

  • Rentenauskunft
    Da wir keinen Zugriff auf die Daten bei der Rentenversicherung haben, bitten wir um Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf. Diese kann vorab telefonisch unter der Tel.-Nr. 0911/23 423 100 beantragt werden.
  • Nachweise für die Kontenklärung
    Um eine Kontenklärung vornehmen zu können, werden von den Versicherten Nachweise/Unterlagen benötigt wie z. B. Schulzeugnisse, Lehrvertrag, Studiennachweise, Urkunden, Arbeitsbuch, Nachweise über ausländische Arbeitszeiten, Einbürgerungsurkunde etc.

Stand: 07.05.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales