Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Fronhof 10
86152 Augsburg
86145 Augsburg
Nebenamtliche Lehrkräfte sind Personen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Freistaat Bayern oder einem anderen Dienstherrn befinden und neben ihrem Hauptamt noch eine Lehrtätigkeit im staatlichen Schuldienst ausüben.
Die nebenamtlichen Lehrkräfte müssen grundsätzlich eine andere Tätigkeit als in ihrem Hauptamt ausüben.
Bei verbeamteten Lehrkräften, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Freistellungsphase des Sabbatjahres befinden, ist der Unterricht während der Freistellungsphase als Mehrarbeit einzuordnen. Eine Genehmigung als nebenamtlicher Unterricht ist für Lehrkräfte in der Freistellungsphase nicht mehr zulässig.
Nebenamtliche Lehrkräfte werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern mit einem Unterrichtsauftrag beschäftigt. Vergütet werden hier die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden, die abzurechnen sind.
Ist eine Lehrkraft beauftragt, nebenamtlichen Unterricht zu erteilen, kann sie die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden abrechnen. Zur Erteilung eines Nebenamtsauftrags hat die Schulleitung in einem ersten Schritt die Unterlagen zur Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften bei der zuständigen personalverwaltenden Stelle einzureichen (u.a. Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses Nebenamt). Sobald der Nebenamtsauftrag erstellt ist, können die geleisteten Stunden mit dem Abrechnungsformular über die Schulleitung bei der zuständigen personalverwaltenden Stelle abgerechnet werden.
Im Bereich der Realschulen, Beruflichen Oberschulen, Gymnasien und Kollegs erfolgt die Bearbeitung beim Landesamt für Schule, für die sonstigen Schularten bei den zuständigen Regierungen.