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Mit dem Förderprogramm "Radoffensive Klimaland Bayern" unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrssicherheit für Radfahrende.
Die Förderung unterstützt bayerische Kommunen beim Ausbau und der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, den Radverkehr sicherer, attraktiver und leistungsfähiger zu machen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und zum Klimaschutz im Freistaat Bayern zu leisten. Das Programm ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Ziele des Bayerischen Radgesetzes und der Klimastrategie der Bayerischen Staatsregierung.
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Bayern. Dazu gehören beispielsweise Machbarkeitsstudien, Planungen sowie Bauvorhaben für Radwege und andere Infrastrukturmaßnahmen.
Förderfähig sind unter anderem Projekte wie
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und deren Zusammenschlüsse; für Radwege im Wald auch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF).
Machbarkeitsstudie
Gefördert werden Leistungen, die dem Zuwendungsempfänger durch eine externe Vergabe für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit folgenden Inhalten entstehen. Hierzu zählen:
Planungen
Gefördert werden bei Planungen alle Planungsleistungen, die zum Ergebnis einen vollständigen Förderantrag gem. den RZStra für die bauliche Umsetzung des Projekts haben. Hierunter fallen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) nach der HOAI.
Bau
Zuwendungsfähige Kosten richten sich nach Ziffer 6 RZStra. Für die Baunebenkosten ist bei allen Fördergegenständen die Ziffer 6.1.6 RZStra entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus sind folgende Leistungen zuwendungsfähig:
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Regelfördersatz beträgt in der Regel bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Freistaats Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fördervoraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen dem Ziel der Radoffensive dienen und der Förderempfänger die im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere auch die haushaltrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, beachtet.
Vorhabenbeginn
Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen worden sein, es sei denn, die Regierung hat unter den Voraussetzungen von VV Nr. 1.5 zu Art. 44 BayHO einem vorzeitigen Beginn in schriftlicher oder elektronischer Form zugestimmt; diese Zustimmung ist zu befristen. Darüber hinaus wird auf Ziffer 4.4 der RZStra verwiesen. Vor Zustimmung oder Bewilligung erbrachte und beauftragte (Planungs-)Leistungen Dritter können bei der Kostenermittlung der zuwendungsfähigen Kosten nicht mitberücksichtigt werden. Auf die Einhaltung der Nr. 1.5.2 der VV zu Art. 44 BayHO wird verwiesen.
Es sind keine Unterlagen beizubringen.
Für die Förderung gelten, soweit nichts Anderes geregelt ist, die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) sowie die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO).
Es fallen keine Kosten an.
Anträge sind bis spätestens 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.
Verwaltungsrechtliche Klage
Mit dem Sonderprogramm "Stadt und Land" unterstützt der Bund die Länder und die Kommunen dabei, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern.