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Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum wird durch das INTERREG Programm "Bayern-Tschechien" gefördert.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Innere Münchener Straße 2
84028 Landshut
Postfach
84023 Landshut
Das Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 baut auf dem EU-Programm Freistaat Bayern - Tschechische Republik Ziel ETZ 2014-2020 auf.
Durch das Programm INTERREG Bayern Tschechien 2021-2027 wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum gefördert.
Zielsetzung des Programmes ist, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und den gemeinsamen Lebens-, Natur – und Wirtschaftsraum im bayerisch-tschechischen Grenzraum weiterzuentwickeln.
Eine Förderung ist in den folgenden fünf Prioritäten möglich:
Fördervolumen: Aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden dem Programm zur Umsetzung grenzübergreifender Projekte im bayrisch-tschechischem Grenzgebiet EU-Fördermittel in Höhe von 99. Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Fördergebiet: Zum Fördergebiet gehören auf bayerischer Seite die Landkreise Amberg-Sulzbach, Bayreuth, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Hof, Kronach, Kulmbach, Neustadt an der Waldnaab, Passau, Regen, Regensburg, Schwandorf, Straubing-Bogen, Tirschenreuth und Wunsiedel im Fichtelgebirge, die kreisfreien Städte Amberg, Bayreuth, Hof, Passau, Regensburg, Straubing und Weiden in der Oberpfalz sowie die Bezirke Plzeňský kraj (Bezirk Pilsen), Karlovarský kraj (Bezirk Karlsbad) und Jihočeský kraj (Bezirk Südböhmen) auf tschechischer Seite.
Die Fördersätze betragen bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts.
Weiter existieren auch in der Förderperiode 2021-2027 Fördermöglichkeiten für bürgernahe "Kleinprojekte" aus dem sog. Kleinprojektefonds.
Antragsbearbeitende Stellen in Bayern: Regierung von Oberfranken, Regierung der Oberpfalz, Regierung von Niederbayern
Antragsbearbeitende Stellen in Tschechien: Bezirk Karlsbad, Bezirk Pilsen, Bezirk Südböhmen.
Die Antragstellung erfolgt im sog. „Joint Electronic Monitoring System (Jems)“ des Programms INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027 (siehe unter "Online-Verfahren"). Nähere Informationen erhalten Sie auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" (siehe "Weiterführende Links"). Bitte registrieren Sie Sich direkt im Jems, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.
Über die Einplanung von Projekten entscheidet der bayerisch-tschechisch besetzte Begleitausschuss. Er tritt in der Regel zweimal pro Jahr zusammen und entscheidet eigenständig und unabhängig über die Einplanung der vorgelegten Förderprojekte. Weitere, detaillierte und laufend aktualisierte Programminformationen finden Sie auf der programmeigenen Homepage (Links siehe "Weiterführende Links").
Fördergrundsätze:
Einreichungsfristen für die jeweiligen Begleitausschüsse werden auf der Programm-Homepage (siehe "Weiterführende Links") bekannt gegeben.
Der Freistaat Bayern fördert im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken zukunftsweisende Projekte mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz.
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im österreichisch-bayerischen Grenzraum wird durch das INTERREG VI-A Programm Bayern - Österreich 2021-2027 gefördert.
"Interreg VI B Nordwesteuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Nordwesteuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.