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Ausbildungsbetriebe können für die Ausbildung von jungen Menschen in Bayern, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt verringert sind, eine ESF+ Förderung in Höhe von bis zu 6.000 € beantragen.
Die Förderung unterstützt Unternehmen finanziell, die junge Menschen mit Qualifizierungshemmnissen ausbilden. Dadurch sollen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für junge Menschen erhöht werden, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Ihr Eintritt ins Erwerbsleben und erfolgreicher Ausbildungsabschluss sollen gefördert werden.
Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern für junge Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen für bis zu 16 Monate.
Die Förderung "Fit for Work - Chance Ausbildung" aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, (a) die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung (b) mit einem jungen Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen (c) in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abschließen und (d) die Ausbildung in Bayern durchführen.
Zuwendungsfähige Kosten sind eine Pauschale der Ausbildungsvergütung für die betriebliche Ausbildung nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 6 Monat(en) und 16 Monat(en).
Zuschuss in Höhe von 375 Euro je Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 16 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), insgesamt bis zu 6.000 Euro.
Ausschlusskriterien:
Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn
(Der Antrag muss zwingend spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn oder Beginn der Maßnahme der Assistierten Ausbildung gestellt sein.)
Es fallen keine Kosten an.
Die Antragsfrist beträgt zwischen 1 Monat(en) und 3 Monat(en). Beantragung spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist). Bei Vereinbarung einer AsA-Maßnahme gelten gesonderte Fristen.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 12 Monat(en) zu rechnen.
Ein Betrieb darf nur einmal auf der Website des ESF Bavaria 2021 registriert werden! Sollten mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu ESF Bavaria 2021 erhalten, z. B. wenn mehrere Anträge von unterschiedlichen Abteilungen/Niederlassungen gestellt werden sollen, dann legen Sie bitte weitere Nutzerkonten an. Die Nutzerin oder der Nutzer, die oder der sich erstmals registriert hat, ist der sogenannte Superuser. Dieser hat das Recht, weitere Nutzerkonten anzulegen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie hierzu den Menüpunkt unter Administration/Projektträgerbenutzer.
Verwaltungsrechtliche Klage
Sie bekommen nach der Beantwortung einfacher Fragen eine erste Einschätzung, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.
Hier bekommen Sie Antworten auf häufige Fragen zur Förderung "Fit for Work - Chance Ausbildung" (Aktion 4.1)
Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung "Fit for Work - Chance Ausbildung" (Aktion 4.1)
Hier finden Sie Informationen zum EU-Mediakit.
Hier finden Sie das Publizitätsplakat zur Förderung "Fit for Work - Chance Ausbildung" (Aktion 4.1).
Ausbildungsbetriebe können für die Durchführung von Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit in Bayern eine ESF+ Förderung von bis zu 6.000 € beantragen.