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Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen, bei Bedarf ändern oder löschen lassen.
Nikolastraße 10
94032 Passau
Nikolastraße 10
94032 Passau
D.-Martin-Luther-Str. 12
93047 Regensburg
Postfach 110355
93016 Regensburg
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Für die Berufsausbildung im Handwerk sind die Handwerkskammern zuständig und bei die Berufsausbildung der IHK-Berufe die Industrie- und Handelskammer.
Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, sind für wesentliche Inhalte die Änderungen bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Ordnungsmäßigkeit der Änderung und trägt anschließend die Änderung ein.
Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
Voraussetzungen für die Eintragung:
Reichen Sie als ausbildende Person den Antrag auf Eintragung, Änderung oder Löschung bei der zuständigen Handwerkskammer oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer ein.
Diese prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. Danach erfasst die zuständige Stelle die Daten im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bzw. erfasst die Änderungen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Gegebenenfalls werden Sie als ausbildende Person durch die zuständige Stelle kontaktiert, beispielsweise
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als ausbildende Person Ausbilderin oder Ausbilder von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Eintragung, Änderung oder Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Die Eintragung ist für Auszubildende gebührenfrei.