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Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

  Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.   

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Leistungsdetails

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse und wollen diesen in Betrieb nehmen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
     

Es fallen keine Kosten an.

Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz + Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz