Logo Bayernportal
- kein Ort -

Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Änderungen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

Sie möchten eine störfallrelevante Änderung an einem Betriebsbereich der oberen Klasse durchführen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln. 

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Kreisverwaltungsbehörden
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
Regierungen
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
Bergämter
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

  • Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse 
  • Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
     

  • Erforderliche Unterlage/n

    Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.

  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
     

Es fallen keine Kosten an.

Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Durchführung der störfallrelevanten Änderung am Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz + Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz